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Röteln: Symptome, Titer und Schutz in der Schwangerschaft

Rötelnimmunität gilt in Deutschland als belegt, wenn zwei Impfungen dokumentiert sind. Der Impfpass ersetzt dann den Titer – was der Befund sonst aussagt.

Publié le August 14, 202612 min de lectureRédigé par l'Équipe Blood Analysis · Relu et vérifié par Julien Priour

Röteln sind für Kinder und Erwachsene eine milde Erkrankung – und für ein ungeborenes Kind in den ersten Schwangerschaftswochen eine der gefährlichsten Infektionen überhaupt. Darum dreht sich alles, was in Deutschland rund um die Röteln geregelt ist. Der wichtigste Satz steht deshalb gleich am Anfang: Ihre Immunität wird hierzulande nicht mehr routinemäßig über einen Titer bestimmt, sondern über Ihren Impfpass. Die Mutterschafts-Richtlinie sieht einen Antikörpertest nur noch dort vor, wo der Impfnachweis fehlt.1 Dieser Ratgeber erklärt, was IgG und IgM aussagen – und warum ein positives IgM fast nie das ist, wonach es aussieht. Die Grundlagen dazu stehen im Ratgeber zur Serologie.

Das Wichtigste in Kürze

  • Immunität gilt als belegt, wenn zwei dokumentierte Rötelnimpfungen vorliegen. Ein Antikörpertest ist laut Mutterschafts-Richtlinie nur „bei Schwangeren ohne Rötelnimmunität" erforderlich.1 Der Impfpass in der Tasche erspart oft die Blutentnahme.
  • IgG positiv heißt Immunschutz – durch Impfung oder durchgemachte Infektion. Der Zahlenwert in IU/ml „macht keine Aussage über die Robustheit der Immunität", und Werte verschiedener Testhersteller sind laut RKI nicht vergleichbar.2
  • ⚠️ IgG negativ: kein Schutz, aber keine akute Gefahr. Der MMR-Impfstoff ist ein Lebendimpfstoff und in der Schwangerschaft kontraindiziert – geimpft wird vorher oder im Wochenbett.3
  • ⚠️ IgM positiv ist meistens ein Fehlalarm – und „auf gar keinen Fall eine Indikation zum Schwangerschaftsabbruch". Abgeklärt wird am Nationalen Referenzzentrum für Masern, Mumps, Röteln (NRZ MMR) am RKI.2
  • Bei einer Infektion in den ersten 12 Schwangerschaftswochen wurden Schäden bei bis zu 90 % der Feten beobachtet; ab der 20. Woche nur noch in Ausnahmefällen.2
  • Deutschland gilt seit Dezember 2020 als rötelnfrei: 2024 erfüllten von 360 Meldungen nur 11 die Referenzdefinition.45

Was sind Röteln?

Röteln werden durch das Rubellavirus ausgelöst, das über Tröpfchen übertragen wird. Die Inkubationszeit beträgt 14 bis 21 Tage, ansteckend ist man bereits 7 Tage vor dem Hautausschlag und noch 7 Tage danach.2

Typisch ist ein kleinfleckiger Ausschlag, der im Gesicht beginnt, sich über den Körper ausbreitet und nach ein bis drei Tagen verschwindet, dazu geschwollene Lymphknoten im Nacken und hinter den Ohren, leichtes Fieber und Kopfschmerzen; Erwachsene bekommen häufiger Gelenkbeschwerden. Bis zu 50 % der Infektionen verlaufen völlig ohne Symptome – der Grund, warum eine Frau angesteckt werden kann, ohne es zu bemerken.26 Seltene Komplikationen sind Bronchitis, Mittelohr-, Herzmuskel- oder Hirnentzündung und ein Abfall der Thrombozyten.2

Der Ausschlag allein beweist nichts: Masern, Ringelröteln, Scharlach oder das Pfeiffersche Drüsenfieber sehen ähnlich aus. Ein Entzündungsbild aus CRP, BSG, Leukozyten und Lymphozyten im großen Blutbild zeigt, dass etwas läuft, aber nicht, was.2

Die deutsche Regel: zwei dokumentierte Impfungen statt Titer

Viele Seiten beschreiben noch den alten Ablauf mit einem „Rötelntiter" zu Beginn jeder Schwangerschaft. Die Mutterschafts-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses sagt heute wörtlich:1

„Ein Test auf Rötelnantikörper ist bei Schwangeren ohne Rötelnimmunität erforderlich. Immunität, und damit Schutz vor Röteln-Embryopathie für die bestehende Schwangerschaft, ist anzunehmen, wenn der Nachweis über zwei erfolgte Rötelnimpfungen vorliegt oder wenn spezifische Antikörper rechtzeitig vor Eintritt dieser Schwangerschaft nachgewiesen worden sind und dieser Befund ordnungsgemäß dokumentiert worden ist."

Praktisch heißt das: Die Ärztin oder der Arzt „soll sich solche Befunde vorlegen lassen und sie in den Mutterpass übertragen".1 Nehmen Sie Ihren Impfpass zur ersten Vorsorgeuntersuchung mit – stehen dort zwei Rötelnimpfungen, ist die Frage ohne Blutentnahme beantwortet. Fehlt der Nachweis, „so ist der Immunstatus der Schwangeren zu bestimmen".1

Auch das RKI stellt den Impfpass voran und begründet es: Die Werte verschiedener Testhersteller sind nicht vergleichbar, und „bei Ergebnissen im Graubereich oder knapp unter dem Grenzwert der Testverfahren können in vielen Fällen durch andere Verfahren schützende Antikörper nachgewiesen werden. Aus diesen Gründen ist es ratsam, den Immunitätsnachweis durch Impfbuchkontrolle durchzuführen."2 Deshalb finden Sie hier auch keine Tabelle mit „normalen" IU/ml-Werten: Einen bundesweit gültigen Schwellenwert gibt es nicht, und ein positiver IgG-Nachweis „gilt als ausreichender Hinweis auf Immunschutz", unabhängig von der Höhe.2

Wird getestet, ist das Kassenleistung. Der EBM bewertet die Rötelnantikörper-Bestimmung in der Mutterschaftsvorsorge mit 9,81 € (Ziffer 01802), außerhalb davon mit 8,83 € (32574) und die Röteln-PCR mit 18,31 € (32808) – Vergütungen für Praxis und Labor, keine Rechnung an Sie.7

Ihren Befund lesen: IgG und IgM

BefundÜbliche Einordnung
IgG positiv, IgM negativImmunschutz – durch Impfung oder alte Infektion. Der häufigste und der gewünschte Befund.
IgG negativ, IgM negativkeine Immunität („seronegativ"). Kein akutes Risiko, aber Anlass für eine Impfung außerhalb der Schwangerschaft.
IgM positivzunächst unklar: häufig falsch positiv. Bestätigung nötig, bevor irgendetwas daraus folgt.

IgG positiv – Sie sind geschützt

Nach zweimaliger Impfung wird von einer lebenslangen Immunität ausgegangen, ebenso nach durchgemachter Erkrankung.28 Eine Auffrischung „zur Sicherheit" ist nicht vorgesehen, und ein hoher Wert ist nicht „besser" als ein knapp positiver.

IgG negativ – kein Schutz, aber kein Notfall

Ein negatives IgG bedeutet nur: kein Kontakt zum Virus, keine Impfung. In der Schwangerschaft wird nicht geimpft – MMR ist ein Lebendimpfstoff und dann kontraindiziert.3 Die Mutterschafts-Richtlinie sieht stattdessen zwei Dinge vor: Sie sollen sich „unverzüglich zur ärztlichen Beratung" begeben, falls Sie in den ersten vier Schwangerschaftsmonaten Röteln-Kontakt haben oder erkranken – und auch ohne solchen Anlass wird in der 16. bis 17. Schwangerschaftswoche erneut untersucht.1

Nachgeholt wird die Impfung nach der Geburt. Die STIKO formuliert es genau: Mütter, bei denen kein Nachweis über zwei erfolgte Rötelnimpfungen vorliegt oder die in der Schwangerschaft seronegativ getestet wurden, „sollten postpartal 2 MMR-Impfstoffdosen im Mindestabstand von 4 Wochen erhalten. Für die 1. Impfstoffdosis bietet sich die Mutterschaftsnachsorgeuntersuchung am Ende des Wochenbetts an."3 Wer noch keine Schwangerschaft plant, lässt die Lücke am besten sofort schließen: Nach einer Lebendimpfung „sollte eine Schwangerschaft für einen Monat vermieden werden".3

IgM positiv – meistens ein Fehlalarm

Hier ist Ruhe wichtiger als Tempo. Falsch positive IgM-Befunde entstehen laut RKI durch persistierende IgM-Antikörper, Rheumafaktoren, polyklonale IgM-Stimulation oder Kreuzreaktionen mit anderen Viren – genannt werden unter anderem Parvovirus B19 und das Epstein-Barr-Virus. Nach einer Impfung kann ein positives IgM zudem über Jahre bestehen bleiben.24 Dazu kommt ein statistisches Problem: „Der positive prädiktive Wert der Serologie ist bei den selten auftretenden Röteln extrem niedrig."4 2024 wurden 360 Röteln-Fälle übermittelt – nur 11 (3 %) erfüllten die Referenzdefinition.4

Abgeklärt wird deshalb über IgG-Avidität, IgM-Capture-EIA, IgG-Immunoblot und die PCR – am NRZ MMR am RKI, das dafür ein kostenfreies Angebot bereithält.2 Wie bei den Borrelien gilt: Ein reaktives IgM ist ein Prüfauftrag, kein Ergebnis. Und der Satz, der über allem steht: „Ein positiver IgM-Nachweis in der Schwangerschaft ist aufgrund möglicher falsch-positiver Befunde auf gar keinen Fall eine Indikation zum Schwangerschaftsabbruch."2

Eine typische Falle: Bei der Abklärung chronischer Nervenerkrankungen wird die MRZ-Reaktion bestimmt – Antikörper gegen Masern, Röteln und Varizellen im Nervenwasser. Ein positiver Befund zeigt eine chronische Immunaktivierung an, „kann aber als akute Röteln-Infektion fehlgedeutet werden".4

Rötelnembryopathie: worum es wirklich geht

Die konnatale Rötelnembryofetopathie – nach ihrem Erstbeschreiber auch Gregg-Syndrom – ist der Grund für dieses ganze Vorsorgesystem. Klassisch ist die Gregg'sche Trias aus Herzfehler (offener Ductus arteriosus), Katarakt und Innenohrtaubheit; hinzukommen können geringes Geburtsgewicht, Purpura, Hepatosplenomegalie, Hirn- oder Leberentzündung und Mikrozephalie. Entscheidend ist der Zeitpunkt:2

InfektionszeitpunktRisiko laut RKI
1. bis 12. Schwangerschaftswochesehr hoch – Schäden bei bis zu 90 % der Feten
13. bis 16. Woche„deutlich" abnehmend
ab der 20. WocheSchädigungen nur noch in Ausnahmefällen

Eine Erstinfektion im 1. bis 4. Schwangerschaftsmonat kann außerdem zu einer Fehl- oder Frühgeburt führen; die Gesamtletalität des Syndroms beziffert das RKI mit 15 bis 20 %.2 Diese Zahlen gelten für eine nicht immune Schwangere, die sich ansteckt – zeigt Ihr Impfpass zwei Impfungen oder ist Ihr IgG positiv, betreffen sie Sie nicht. Der letzte konnatale Rötelnfall in Deutschland wurde dem RKI 2015 bekannt.4

Impfschutz: was die STIKO empfiehlt

Ein monovalenter Rötelnimpfstoff ist in Deutschland nicht mehr erhältlich; geimpft wird mit dem MMR- oder MMRV-Kombinationsimpfstoff.3

  • Kinder: zwei Dosen im Alter von 11 und 15 Monaten, Mindestabstand vier Wochen.3
  • Frauen im gebärfähigen Alter: ungeimpft oder mit unklarem Impfstatus zwei Dosen, nach einer bereits erfolgten Impfung eine weitere.38
  • Beruflich: nach 1970 geborene Frauen in medizinischen Einrichtungen, in der Pflege, in Gemeinschaftseinrichtungen und -unterkünften sowie in Fach-, Berufs- und Hochschulen brauchen zwei MMR-Dosen; „bei Männern reicht eine 1-malige MMR-Impfung zum Schutz gegen Röteln aus".3

Bereits bestehende Immunität gegen einen der drei Erreger ist keine Kontraindikation.3 Und für den häufigsten Sorgenfall gilt Entwarnung: Eine versehentliche Impfung in der Frühschwangerschaft „stellt keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch dar";3 eine systematische Übersicht fand keinen einzigen Fall eines impfbedingten Rötelnsyndroms.9

Röteln in Deutschland: eliminiert – und trotzdem meldepflichtig

Seit dem 29. März 2013 besteht gemäß §§ 6 und 7 IfSG eine bundesweite Meldepflicht für Röteln.10 Namentlich an das Gesundheitsamt gemeldet werden Krankheitsverdacht, Erkrankung und Tod an Röteln einschließlich des konnatalen Rötelnsyndroms (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 IfSG) sowie jeder Nachweis von Rubellavirus, der auf eine akute Infektion hinweist (§ 7 Abs. 1 IfSG) – innerhalb von 24 Stunden.2

Die Bilanz für 2024: 11 Erkrankungen nach Referenzdefinition (2023: 5), alle bei Erwachsenen von 20 bis 59 Jahren, keine konnatale Infektion, kein Ausbruch. Die Inzidenz von 0,013 pro 100.000 Einwohner liegt weit unter der WHO-Indikatorinzidenz von 0,1.4 Die Nationale Verifizierungskommission Masern/Röteln hält fest: Die WHO erkannte Deutschland im Dezember 2020 den Status der Rötelnelimination rückwirkend seit 2017 zu, bestätigte ihn für 2021 bis 2023 und schließt auch für 2024 eine endemische Übertragung aus.5

Wie gut die Bevölkerung geschützt ist, zeigt die DEGS1-Studie an 7.115 Erwachsenen: 94,0 % hatten Röteln-IgG, 4,4 % waren seronegativ, 1,6 % grenzwertig – Männer rund dreimal häufiger als Frauen.11 Nachholbedarf bleibt, gerade in Berufen mit Kontakt zu Kindern.312

Masernschutzgesetz: der Zusammenhang, den viele übersehen

Das Masernschutzgesetz gilt seit dem 1. März 2020 und verlangt einen Nachweis über Impfschutz oder Immunität gegen Masern – für Kinder in Kita und Schule und für alle nach 1970 geborenen Personen, die in den erfassten Einrichtungen arbeiten oder betreut werden.13

Eine Impfpflicht gegen Röteln gibt es nicht. Wohl aber einen Nebeneffekt: „Für die Impfung gegen Masern stehen in Deutschland aktuell ausschließlich Kombinationsimpfstoffe (Mumps-Masern-Röteln (MMR) bzw. Mumps-Masern-Röteln-Varizellen (MMRV) Impfstoffe) zur Verfügung."13 Wer den geforderten Masernschutz erwirbt, ist damit in aller Regel auch gegen Röteln geimpft – mit dem Eintrag im Impfpass, der später in der Schwangerenvorsorge zählt.

Müssen Sie für den Rötelntest nüchtern sein?

Nein. Antikörper ändern sich nicht mit einer Mahlzeit. Wird gleichzeitig etwas bestimmt, das Nüchternheit verlangt, gilt dessen Vorgabe für die ganze Blutentnahme – maßgeblich ist Ihre Überweisung. Wichtiger als das Frühstück: Impfpass mitbringen.1

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„Röteln-IgG positiv" heißt Schutz; „IgM positiv" heißt fast immer erst einmal: nachprüfen. Sinn ergibt ein Antikörperbefund nur zusammen mit Ihrem Impfpass, Ihrer Schwangerschaftswoche und den übrigen Werten – etwa dem großen Blutbild, den Entzündungswerten oder dem Beta-hCG.

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Neues aus der Forschung

Aus aktuellen, in PubMed indexierten Arbeiten:

  • Weltweit auf dem Rückzug, aber nicht überall. Zwischen 2012 und 2024 stieg die Zahl der Länder mit Rötelnimpfung von 132 auf 179 von 194, die gemeldeten Fälle sanken um 66 %, und 117 Länder (60 %) haben die Elimination verifiziert. Rund 21 Millionen Säuglinge leben aber weiterhin in den 15 Ländern ohne Rötelnimpfung – die WHO schätzt die Zahl der Fälle konnatalen Rötelnsyndroms weltweit auf rund 100.000 pro Jahr.1415
  • Die Impfung in der Schwangerschaft bleibt sicher – mit einer neuen Nuance. Eine systematische Übersicht fand bei versehentlich geimpften Schwangeren keinen Fall eines impfbedingten Rötelnsyndroms.9 2023 wurde erstmals ein einzelner möglicher Fall publiziert, auf den auch die STIKO hinweist; an der Nutzen-Risiko-Bewertung ändert das nichts.163
  • Ärztinnen und Ärzte sehen Röteln kaum noch. Eine Übersichtsarbeit von 2026 mahnt deshalb, das Krankheitsbild wieder zu lernen: Was selten ist, wird leicht übersehen – oder fälschlich diagnostiziert.17

Diese Erkenntnisse betreffen Vorsorge und Diagnostik. Sie ersetzen die ärztliche Beurteilung nicht.

Häufige Fragen

Brauche ich in der Schwangerschaft einen Rötelntiter? Nur, wenn Ihr Impfnachweis fehlt. Immunität gilt als gegeben, „wenn der Nachweis über zwei erfolgte Rötelnimpfungen vorliegt" oder wenn vor der Schwangerschaft spezifische Antikörper dokumentiert wurden.1

Was bedeutet „Röteln-IgG positiv"? Dass Sie geschützt sind – durch Impfung oder eine durchgemachte Infektion. Der positive Nachweis „gilt als ausreichender Hinweis auf Immunschutz"; die Höhe des Wertes sagt nichts über die Robustheit dieser Immunität.2

Ab welchem Wert in IU/ml bin ich immun? Es gibt keinen allgemeingültigen Grenzwert: Die Testsysteme verschiedener Hersteller sind laut RKI nicht vergleichbar. Maßgeblich ist die Beurteilung auf Ihrem Befund – und im Zweifel die Impfbuchkontrolle.2

Mein IgG ist negativ – was jetzt? Außerhalb einer Schwangerschaft: Impflücke schließen, danach einen Monat lang eine Schwangerschaft vermeiden.3 In der Schwangerschaft: nicht impfen, Kontakt zu Erkrankten meiden, bei Verdacht ärztlichen Rat suchen – und in der 16. bis 17. Woche wird erneut untersucht.1

Kann ich mich in der Schwangerschaft impfen lassen? Nein. MMR ist ein Lebendimpfstoff und dann kontraindiziert; geimpft wird vorher oder im Wochenbett. Eine versehentliche Impfung in der Frühschwangerschaft ist ausdrücklich „keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch".39

Mein IgM ist positiv – habe ich Röteln? Sehr wahrscheinlich nicht. Falsch positive IgM sind häufig, unter anderem durch Rheumafaktoren und Kreuzreaktionen, und nach einer Impfung kann IgM jahrelang persistieren.24 Bestätigt wird der Befund über Avidität, Immunoblot und PCR am NRZ MMR.2

Röteln oder Masern – was ist der Unterschied? Zwei Viren, zwei Krankheiten, ein gemeinsamer Impfstoff. Der Masernschutz ist gesetzlich vorgeschrieben, der Rötelnschutz nicht – wer sich gegen Masern impfen lässt, erhält aber automatisch die Rötelnkomponente.13

Gibt es in Deutschland überhaupt noch Röteln? Kaum. 2024 erfüllten 11 von 360 gemeldeten Fällen die Referenzdefinition, es gab keine konnatale Infektion und keinen Ausbruch.45

Zahlt die Krankenkasse den Test? Ja, bei entsprechendem Anlass: 9,81 € in der Mutterschaftsvorsorge, sonst 8,83 €.7

Zum Mitnehmen

Bei den Röteln hat sich in Deutschland die Beweisführung verschoben: Nicht der Titer, sondern der Impfpass belegt die Immunität – zwei dokumentierte Impfungen genügen, ein Antikörpertest ist nur ohne diesen Nachweis vorgesehen.1 Drei Sätze tragen den Rest: IgG positiv heißt geschützt, und die Zahl dahinter sagt nichts über die Qualität dieses Schutzes; IgG negativ ist kein Notfall, aber ein Grund, die Impflücke zu schließen – vor der Schwangerschaft oder im Wochenbett; und ein positives IgM ist zuerst ein Prüfauftrag.23 Deutschland gilt seit 2020 als rötelnfrei, der letzte konnatale Fall stammt von 2015 – ein Erfolg, der von gehaltenen Impfquoten lebt.45 Wie Ihr Befund neben den übrigen Untersuchungen rund um die Schwangerschaft zu lesen ist – Serologie, Syphilis, Hepatitis B, HIV-Test, Toxoplasmose und CMV –, ordnet AI DiagMe für Sie ein, ergänzend zu Ärztin, Arzt oder Hebamme, bei denen jede Entscheidung bleibt.

Quellen

Deutsche Richtliniengeber und Institutionen sowie wissenschaftliche Veröffentlichungen (PubMed), die für diesen Ratgeber ausgewertet wurden:

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Footnotes

  1. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) – Richtlinie über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Geburt (Mutterschafts-Richtlinie/Mu-RL), Fassung vom 21. September 2023, in Kraft getreten am 19. Dezember 2023: § 1 Absatz 7 Nummer 3 (serologische Untersuchungen auf Röteln bei Schwangeren ohne dokumentierte zweimalige Impfung) sowie § 4 Absatz 2 im Wortlaut: „Ein Test auf Rötelnantikörper ist bei Schwangeren ohne Rötelnimmunität erforderlich. Immunität, und damit Schutz vor Röteln-Embryopathie für die bestehende Schwangerschaft, ist anzunehmen, wenn der Nachweis über zwei erfolgte Rötelnimpfungen vorliegt oder wenn spezifische Antikörper rechtzeitig vor Eintritt dieser Schwangerschaft nachgewiesen worden sind und dieser Befund ordnungsgemäß dokumentiert worden ist." – dazu Vorlage der Befunde und Übertragung in den Mutterpass, Bestimmung des Immunstatus bei fehlendem Nachweis mit wörtlicher Aussage zur Immunität im Befund, sorgfältige Anamnese bei erstmaligem Nachweis während der Schwangerschaft, unverzügliche ärztliche Beratung bei Röteln-Kontakt in den ersten vier Schwangerschaftsmonaten, erneute Antikörperuntersuchung in der 16. bis 17. SSW bei fehlender Immunität sowie der Satz „Eine aktive Rötelnschutzimpfung soll während der Schwangerschaft nicht vorgenommen werden." g-ba.de 2 3 4 5 6 7 8 9 10

  2. Robert Koch-Institut – RKI-Ratgeber Röteln, Stand 5. August 2021: Inkubationszeit 14–21 Tage, Ansteckungsfähigkeit 7 Tage vor bis 7 Tage nach dem Exanthem, bis zu 50 % asymptomatische Verläufe, Komplikationen einschließlich Thrombozytopenie und Enzephalitis; CRS-Risiko sehr hoch in den ersten 12 Schwangerschaftswochen mit beobachteten Schäden bei bis zu 90 % der Feten, deutliche Abnahme in der 13. bis 16. Woche, Schädigungen ab der 20. Woche nur in Ausnahmefällen, Gregg'sche Trias, Gesamtletalität des CRS 15–20 %; falsch positive IgM durch persistierende IgM-Antikörper, Rheumafaktoren, polyklonale IgM-Stimulation und Kreuzreaktionen, Abklärung über Capture-EIA, IgG-Avidität, IgG-Immunoblot und PCR am Nationalen Referenzzentrum für Masern, Mumps, Röteln (NRZ MMR) am RKI, ausdrücklicher Hinweis, dass ein positiver IgM-Nachweis in der Schwangerschaft keinesfalls eine Indikation zum Schwangerschaftsabbruch darstellt; positiver IgG-Nachweis als ausreichender Hinweis auf Immunschutz, fehlende Aussagekraft des in IU/ml angegebenen Wertes über die Robustheit der Immunität, fehlende Vergleichbarkeit der Testsysteme verschiedener Hersteller und Empfehlung der Impfbuchkontrolle; Meldepflicht nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 und § 7 Abs. 1 IfSG binnen 24 Stunden. rki.de 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21

  3. Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut – Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut 2026, Epidemiologisches Bulletin 4/2026 vom 22. Januar 2026 (Kapitel Röteln, Tabelle 2 sowie Kapitel zu Impfungen bei Frauen im gebärfähigen Alter und in der Schwangerschaft): kein monovalenter Rötelnimpfstoff mehr erhältlich, Grundimmunisierung mit 2 Dosen eines MMR-/MMRV-Kombinationsimpfstoffs im Alter von 11 und 15 Monaten bei einem Mindestabstand von 4 Wochen, Impfziele Verhinderung von Röteln-Embryopathien und Elimination; 2-malige MMR-Impfung für ungeimpfte Frauen oder Frauen mit unklarem Impfstatus im gebärfähigen Alter und 1-malige Impfung für einmal geimpfte Frauen; postpartal 2 MMR-Dosen im Mindestabstand von 4 Wochen für Mütter ohne Nachweis über 2 Röteln-Impfungen oder mit seronegativem Befund in der Schwangerschaft, erste Dosis bei der Mutterschaftsnachsorgeuntersuchung am Ende des Wochenbetts; 2 MMR-Dosen für nach 1970 geborene Frauen in bestimmten beruflichen Tätigkeitsbereichen, bei Männern reicht eine 1-malige MMR-Impfung zum Schutz gegen Röteln; bestehende Immunität gegen einen Erreger des Kombinationsimpfstoffs ist keine Kontraindikation; Lebendimpfstoffe sind in der Schwangerschaft kontraindiziert, nach einer Lebendimpfung sollte eine Schwangerschaft für einen Monat vermieden werden, eine versehentliche Impfung in der Frühgravidität ist keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch; Hinweis auf einen kürzlich publizierten einzelnen möglichen Fall (Bouthry et al., Pediatrics 2023). rki.de 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15

  4. Robert Koch-Institut – Infektionsepidemiologisches Jahrbuch meldepflichtiger Krankheiten für 2024, Kapitel 6.58 Röteln: 360 übermittelte Röteln-Fälle, davon 11 (3 %) nach Referenzdefinition (2023: 5), Inzidenz 0,013 Erkrankungen pro 100.000 Einwohner gegenüber der WHO-Indikatorinzidenz von 0,1, alle 11 Fälle bei Erwachsenen im Alter von 20 bis 59 Jahren, kein Ausbruch, keine Hospitalisationen oder Todesfälle; Persistenz eines positiven IgM über Jahre nach Impfung, falsch positive IgM durch Kreuzreaktionen mit Parvovirus B19 und Epstein-Barr-Virus oder Rheumafaktoren, extrem niedriger positiver prädiktiver Wert der Serologie, Fehldeutung der MRZ-Reaktion als akute Röteln-Infektion; keine konnatale Röteln-Infektion für 2024 übermittelt, letzter konnataler Fall im Jahr 2015. edoc.rki.de 2 3 4 5 6 7 8 9 10

  5. Robert Koch-Institut – Zusammenfassender Bericht der Nationalen Verifizierungskommission Masern/Röteln (NAVKO) zum Stand der Elimination der Masern und Röteln in Deutschland 2024, Stand 1. März 2025, veröffentlicht am 4. Dezember 2025: offizielle Anerkennung des Status der Elimination der Röteln durch die WHO für Deutschland im Dezember 2020 rückwirkend seit 2017, Bestätigung dieses Status für die Jahre 2021 bis 2023 sowie Ausschluss einer endemischen Transmission der Röteln auch für das Jahr 2024. rki.de 2 3 4

  6. IQWiG – gesundheitsinformation.de, Röteln: meist unbemerkter oder milder Verlauf, Gefährdung des ungeborenen Kindes bei Infektion in den ersten vier Schwangerschaftsmonaten, Seltenheit der Erkrankung in Deutschland, Verwechslungsgefahr mit anderen exanthematischen Erkrankungen und Notwendigkeit der Labordiagnostik, Kontraindikation der Impfung in der Schwangerschaft, ausschließlich Kombinationsimpfstoffe verfügbar. gesundheitsinformation.de

  7. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) – Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM), Stand 3/2026: Gebührenordnungspositionen 01802 (Rötelnantikörper-Bestimmung mittels Immunoassay im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge, 9,81 €), 01803 (Untersuchung auf Rötelnantikörper der Klasse IgM bei auffälliger Rötelnanamnese im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge, 9,81 €), 32574 (Rötelnantikörper-Nachweis mittels Immunoassay, je Immunglobulinklasse, 8,83 €) und 32808 (Nukleinsäurenachweis von Rötelnvirus, 18,31 €). kbv.de 2

  8. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) – Röteln-Impfung bei Erwachsenen, infektionsschutz.de: Rötelnstatus Deutschlands als eliminiert und erforderliche Immunität von mindestens 95 % in allen Altersgruppen, lebenslange Immunität nach durchgemachter Erkrankung, zweimalige Impfung für Frauen im gebärfähigen Alter ohne Impfung oder mit unklarem Impfstatus, zweite Impfung bei nur einer dokumentierten Impfung, zweimalige MMR-Impfung für nach 1970 geborene Beschäftigte in bestimmten Tätigkeitsbereichen, Rötelnembryofetopathie bei bis zu 90 % der Ungeborenen bei Ansteckung in den ersten 12 Schwangerschaftswochen. infektionsschutz.de 2

  9. Mangtani P, Evans SJW, Lange B, Oberle D et al. Safety profile of rubella vaccine administered to pregnant women: A systematic review of pregnancy related adverse events following immunisation, including congenital rubella syndrome and congenital rubella infection in the foetus or infant. Vaccine, 2020 – kein Fall eines impfstoffassoziierten konnatalen Rötelnsyndroms in 4 Kohortenstudien mit Vergleichsgruppe, 15 Kohorten empfänglicher Schwangerer und 9 weiteren Kohorten; Schlussfolgerung, dass eine versehentliche Impfung in der Schwangerschaft keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch darstellt. PubMed · DOI 2 3

  10. Robert Koch-Institut – Erste Erfahrungen mit der Umsetzung der neuen IfSG-Meldepflichten für impfpräventable Krankheiten aus der Sicht des Robert Koch-Instituts, Epidemiologisches Bulletin 4/2014 vom 27. Januar 2014: „Seit dem 29.03.2013 besteht gemäß §§ 6, 7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) für Ärzte und Labore eine Meldepflicht für Mumps, Röteln, Keuchhusten und Windpocken oder deren Erregernachweise an die zuständigen Gesundheitsämter." rki.de

  11. Friedrich N, Poethko-Müller C, Kuhnert R, Matysiak-Klose D et al. Seroprevalence of Measles-, Mumps-, and Rubella-specific antibodies in the German adult population – cross-sectional analysis of the German Health Interview and Examination Survey for Adults (DEGS1). Lancet Regional Health – Europe, 2021 – 7.115 Teilnehmende im Alter von 18 bis 79 Jahren; Röteln-IgG bei 94,0 % positiv (95%-KI 93,3–94,7), bei 4,4 % negativ und bei 1,6 % grenzwertig; mehr als dreifach erhöhtes Risiko einer Seronegativität bei Männern (OR 3,74; 95%-KI 2,12–6,58) und fast doppeltes Risiko bei zwischen 1980 und 1993 Geborenen. PubMed · DOI

  12. Kofahl M, Starke KR, Hellenbrand W, Freiberg A et al. Vaccine-Preventable Infections in Childcare Workers. Deutsches Ärzteblatt International, 2020 – systematische Übersicht und Auswertung der DEGS1-Daten zum Impf- und Immunstatus von Beschäftigten in Kindertagesstätten; Beschäftigte waren gegen Röteln nicht häufiger geimpft als die weibliche Allgemeinbevölkerung (PR 0,87; 95%-KI 0,71–1,07), und gerade jüngere Beschäftigte waren in relevantem Umfang seronegativ gegen Masern und Mumps. PubMed · DOI

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  13. Bundesministerium für Gesundheit – Fragen und Antworten zum Masernschutzgesetz: Inkrafttreten am 1. März 2020, nach Ablauf der bis zum 31. Juli 2022 geltenden Übergangsfristen Nachweispflicht über vollständigen Impfschutz oder Immunität gegen Masern für alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer vom Gesetz erfassten Einrichtung arbeiten, untergebracht sind oder betreut werden; „Für die Impfung gegen Masern stehen in Deutschland aktuell ausschließlich Kombinationsimpfstoffe (Mumps-Masern-Röteln (MMR) bzw. Mumps-Masern-Röteln-Varizellen (MMRV) Impfstoffe) zur Verfügung."; die Nachweispflicht gilt auch dann, wenn ausschließlich Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung stehen. bundesgesundheitsministerium.de 2 3

  14. Dahlke M, Dautel KA, Vynnycky E, Still C et al. Progress Toward Rubella and Congenital Rubella Syndrome Elimination – Worldwide, 2012–2024. MMWR Morbidity and Mortality Weekly Report (CDC), 2026 – Einführung des Rötelnimpfstoffs in 179 von 194 Ländern (92 %) gegenüber 132 (68 %) im Jahr 2012, Anstieg der globalen Impfquote der ersten Dosis von 39 % auf 73 %, Rückgang der gemeldeten Fälle um 66 % von 94.277 auf 31.593, verifizierte Elimination in 117 von 194 Ländern (60 %), rund 21 Millionen Säuglinge in den 15 Ländern ohne Rötelnimpfstoff, WHO-Empfehlung zur Einführung in allen Ländern seit 2024. PubMed · DOI

  15. Winter AK, Moss WJ. Rubella. The Lancet, 2022 – 25 bis 50 % asymptomatische Verläufe, Komplikationen wie Arthralgie, Arthritis, thrombozytopenische Purpura und Enzephalitis, WHO-Schätzung von rund 100.000 Fällen konnatalen Rötelnsyndroms pro Jahr. PubMed · DOI

  16. Bouthry E, Queinnec C, Vauzelle C, Vauloup-Fellous C. Congenital Rubella Syndrome Following Rubella Vaccination During Pregnancy. Pediatrics, 2023 – Einzelfallbericht eines Kindes mit kardialen und neurologischen Auffälligkeiten nach versehentlicher MMR-Impfung der Mutter in der Frühschwangerschaft; von der STIKO als bislang einziger publizierter möglicher Fall angeführt. PubMed · DOI

  17. Gailani AE, Dehority W, Katz SE. Clinical progress note: Rubella. Journal of Hospital Medicine, 2026 – Übersicht zu klinischem Bild, Komplikationen, Diagnostik und Prävention der akuten Rötelninfektion und des konnatalen Rötelnsyndroms, mit dem Hinweis, dass sinkende Impfquoten die Wiedererkennung selten gewordener Krankheitsbilder erschweren. PubMed · DOI

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