Check-up 35: welche Blutwerte wirklich enthalten sind
Aus dem Blut prüft der Check-up 35 nur Lipidprofil und Nüchternglucose, dazu einmalig Hepatitis B und C. Kein Blutbild, kein TSH, kein Ferritin.
Der Check-up 35 ist die bekannteste Vorsorgeuntersuchung Deutschlands – und die am häufigsten überschätzte. Viele Versicherte gehen davon aus, damit einmal „alles durchchecken" zu lassen. Tatsächlich sieht die Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Blut genau zwei Dinge vor: ein Lipidprofil und die Nüchternplasmaglucose. Dieser Ratgeber führt den Anspruch Paragraf für Paragraf auf, sagt ebenso genau, was nicht enthalten ist, und stellt die übrigen gesetzlichen Früherkennungen daneben – Rechte, die vielen unbekannt sind.
Auf einen Blick
- Anspruch: einmalig zwischen dem 18. und dem 35. Geburtstag, danach alle drei Jahre (G-BA, Teil B Abschnitt I § 2).1
- Aus dem Blut nur: Gesamtcholesterin, LDL, HDL, Triglyceride und Nüchternplasmaglucose (Anlage 1 Nr. 3). Ab 35 zusätzlich ein Harnstreifentest im Urin.1
- Einmalig ab 35: Screening auf Hepatitis B und C (Teil B Abschnitt III §§ 2 und 4) – seit dem 1. Oktober 2021 abrechenbar, ein gutes halbes Jahr nach Inkrafttreten der Richtlinienänderung.12
- Nicht enthalten: Blutbild, Schilddrüsen-, Leber-, Nieren-, Eisen- und Vitaminwerte, Tumormarker – die Laborliste der Anlage 1 ist abschließend.1
- Daneben bestehen eigenständige Ansprüche: Hautkrebs ab 35, Prostata-Tastuntersuchung ab 45, Darmkrebs ab 50, Mammographie 50–75, Bauchaorta bei Männern ab 65.341
- Kein Überweisungsschein, keine Zuzahlung: Der Check-up wird über die GOP 01732 extrabudgetär vergütet.5
Was der Check-up 35 rechtlich ist
Die Richtlinie stützt sich auf § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 und Absatz 4 in Verbindung mit § 25 Absatz 4 Satz 2 SGB V. Bemerkenswert ist ihr erster Satz: Die Krebsfrüherkennungsuntersuchungen sind vom Geltungsbereich ausdrücklich ausgenommen (Teil A § 1). Sie stehen in eigenen Richtlinien – wer nur den Check-up wahrnimmt, lässt einen erheblichen Teil seiner Ansprüche liegen.1
Die maßgebliche Fassung stammt vom 19. Dezember 2019, zuletzt geändert am 20. November 2020 und in dieser Form seit dem 12. Februar 2021 in Kraft.1
Anspruchsberechtigung (Teil B Abschnitt I § 2): ab Vollendung des 18. bis zum Ende des 35. Lebensjahres einmalig; ab Vollendung des 35. Lebensjahres alle drei Jahre. Wurde eine Untersuchung durchgeführt, ist in den beiden folgenden Kalenderjahren keine weitere vorgesehen.1
Der Inhalt (§ 3) besteht aus sechs Bausteinen: Anamnese, klinische Untersuchung (Ganzkörperstatus), Laboruntersuchungen aus Blut und Urin, Überprüfung des Impfstatus, Beratung und Folgerung aus den Ergebnissen. Zur klinischen Untersuchung gehören laut Anlage 1 Nr. 2 unter anderem Herz- und Lungenauskultation, Abdomenpalpation, Fußpulse, Karotisauskultation, Haut, Sinnesorgane, Psyche sowie Gewicht, Größe und Blutdruck.1
Die Laborliste – vollständig
Anlage 1 Nummer 3 „Labor" ist der Kern der Sache. Sie unterscheidet zwei Altersgruppen:1
| Alter | Aus dem Blut | Aus dem Urin |
|---|---|---|
| 18 bis Ende 35 – nur bei entsprechendem Risikoprofil, z. B. positiver Familienanamnese, Adipositas oder Bluthochdruck | Lipidprofil: Gesamtcholesterin, LDL-Cholesterin, HDL-Cholesterin, Triglyceride · Nüchternplasmaglucose | keine Untersuchung vorgesehen |
| ab 35, alle drei Jahre | dasselbe Lipidprofil · Nüchternplasmaglucose | Harnstreifentest auf Eiweiß, Glucose, Erythrozyten, Leukozyten und Nitrit |
Die KBV formuliert es für die Praxen ebenso eindeutig: Unter 35 Jahren sind Blutuntersuchungen „nur bei entsprechendem Risikoprofil durchzuführen, eine Urinuntersuchung ist nicht vorgesehen".5
Weil die Nüchternplasmaglucose verlangt wird, gilt für den Termin die übliche Nüchternregel – Näheres in unserem Ratgeber zur Blutabnahme nüchtern. Wie die Werte zu lesen sind, erklären die Ratgeber zu den Cholesterinwerten und zum Blutzucker.
Das Hepatitis-Screening
Teil B Abschnitt III regelt eine eigene Leistung: Versicherte, die das 35. Lebensjahr vollendet haben, haben im Rahmen einer allgemeinen Gesundheitsuntersuchung je einmalig Anspruch auf ein Screening auf Hepatitis B und auf Hepatitis C (§ 2). Untersucht wird zunächst auf HBs-Ag beziehungsweise HCV-Antikörper; ist das Ergebnis reaktiv, folgt aus derselben Blutentnahme die Bestätigung auf HBV-DNA beziehungsweise HCV-RNA (§ 4 Absatz 1 und 2). Das Prinzip dieser Stufendiagnostik erklärt der Ratgeber Serologie.1
Hier lohnt der Blick auf die Daten: In einer Auswertung von 286 192 Untersuchten im ersten Jahr nach Einführung lagen die Prävalenzen bei 0,54 % für HBs-Ag, 0,79 % für Anti-HCV und 0,13 % für HCV-RNA.6 Bundesweit stiegen die Neudiagnosen 2023 gegenüber 2021 um 160 % bei Hepatitis B (22 795 Fälle) und 121 % bei Hepatitis C (10 508 Fälle).2 Die Laborziffer war ursprünglich bis Ende 2025 befristet, weil man annahm, der Großteil der Berechtigten werde die Untersuchung rasch abrufen. Das hat sich nicht bestätigt – der Bewertungsausschuss hat die Berechnungsfähigkeit deshalb bis Ende 2028 verlängert.7
Was der Check-up 35 nicht enthält
Das ist der eigentliche Nutzen dieser Seite. Die Laborliste der Anlage 1 ist abschließend formuliert; was dort nicht steht, ist nicht Bestandteil der Untersuchung. Konkret fehlen:1
- das große Blutbild – und auch das kleine: Hämoglobin, Erythrozyten und Leukozyten werden aus dem Blut nicht bestimmt;
- die Schilddrüsenwerte, allen voran TSH;
- die Leberwerte (GOT, GPT, Gamma-GT) und die Nierenwerte (Kreatinin, eGFR) – der Harnstreifentest ab 35 ersetzt keine Kreatininbestimmung;
- Ferritin und die übrigen Eisenwerte;
- Vitamin D und Vitamin B12;
- sämtliche Tumormarker, einschließlich PSA;
- der HbA1c-Wert, der erst bei auffälliger Glucose oder bekanntem Diabetes zur Kassenleistung wird.8
Das ist keine Lücke, sondern eine Entscheidung: Diese Werte gehören zur Krankenbehandlung und werden bei begründetem Verdacht selbstverständlich bezahlt – nur eben nicht routinemäßig bei Beschwerdefreien. Wer sie ohne Anlass wünscht, zahlt selbst; die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür beschreibt der Ratgeber Blutbild ohne Überweisung, die Größenordnungen die Seite Blutbild: Kosten.
Die übrigen gesetzlichen Früherkennungen
Der Check-up ist nur ein Baustein. Diese Ansprüche bestehen daneben – und werden deutlich seltener genutzt:
| Untersuchung | Wer | Ab wann | Wie oft |
|---|---|---|---|
| Hautkrebs-Screening (Ganzkörperinspektion) | alle | 35 Jahre | jedes zweite Jahr3 |
| Prostata und äußeres Genitale (Tastuntersuchung) | Männer | 45 Jahre | jährlich3 |
| Genitaluntersuchung, Pap-Abstrich | Frauen | 20 Jahre | jährlich bis 344 |
| Ko-Test (Zytologie + HPV) | Frauen | 35 Jahre | alle drei Jahre4 |
| Brust abtasten | Frauen | 30 Jahre | jährlich3 |
| Mammographie-Screening | Frauen | 50 Jahre | alle 24 Monate, längstens bis 753 |
| Stuhltest (i-FOBT) oder Koloskopie | alle | 50 Jahre | i-FOBT alle zwei Jahre; Koloskopie höchstens zweimal4 |
| Niedrigdosis-CT der Lunge | starke Raucherinnen und Raucher | 50 Jahre | alle 12 Monate bis vor Vollendung des 76.3 |
| Ultraschall der Bauchaorta | Männer | 65 Jahre | einmalig1 |
Einige Details lohnen die Erwähnung. Beim Darmkrebs-Screening kann man zwischen Stuhltest und Koloskopie wählen; nach einer Koloskopie ruht der Anspruch neun Kalenderjahre, und es sind höchstens zwei Vorsorgekoloskopien vorgesehen, wobei eine ab 65 als zweite gilt (oKFE-RL, Besonderer Teil Darmkrebs § 3). Eingeladen wird mit 50, 55, 60 und 65 Jahren.4 Beim Bauchaorten-Screening gilt ein Durchmesser ab 2,5 cm als auffällig (Teil B Abschnitt II § 4 Absatz 3).1 Für Frauen bis zum Ende des 25. Lebensjahres kommt ein jährlicher Chlamydien-Test aus dem Urin hinzu.9
Und ein Punkt, der Männer regelmäßig überrascht: Die Kasse bezahlt ab 45 das jährliche Abtasten der Prostata – der PSA-Test gehört ausdrücklich nicht zum Früherkennungsangebot der GKV.38
Was zusätzlich angeboten wird: die IGeL-Frage
Rund um den Check-up-Termin werden regelmäßig Zusatzleistungen angeboten. Der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes Bund bewertet sie anhand der Studienlage. Sein A–Z-Verzeichnis umfasst derzeit 71 Einträge – und kein einziger davon ist ein pauschales „Blutcheck"- oder „Gesundheits-Check"-Paket. Für ein solches Rundum-Angebot existiert in Deutschland also keine unabhängige Bewertung. Sieben Blutuntersuchungen sind dagegen einzeln bewertet:8
| Leistung | Bewertung | Kosten laut IGeL-Monitor |
|---|---|---|
| Immunglobulin-G-Bestimmung bei Nahrungsmittelallergie | negativ (archiviert) | – |
| Schilddrüsenwerte zur Früherkennung | tendenziell negativ | 16,90–26,22 € |
| PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs | tendenziell negativ | 25–35 € inkl. Beratung |
| Protein-C-Bestimmung (Thromboserisiko) | tendenziell negativ | 26–30 €; „Thrombose-Check" mit weiteren Parametern 120–250 € |
| HbA1c zur Diabetes-Früherkennung | unklar | 12–15 € |
| Vitamin-D-Mangel-Screening | unklar | 27–33 € je Verfahren |
| Vitamin-B12-Mangel und Vitamingabe | unklar | – |
Auch die klassischen Begleiter eines „Vorsorgepakets" schneiden nicht besser ab: Das EKG zur Früherkennung einer koronaren Herzerkrankung (20–75 €) und der Ultraschall der Halsschlagadern zur Schlaganfallvorsorge (50–90 € pro Halsseite) sind beide tendenziell negativ bewertet – letzterer ausdrücklich für Erwachsene ohne Beschwerden, während das Abhören der Halsschlagadern ohnehin zum Check-up gehört.8
Senken Gesundheits-Check-ups die Sterblichkeit?
Diese Frage verdient eine ehrliche Antwort. Eine Cochrane-Übersicht hat 17 randomisierte Studien eingeschlossen, davon 15 mit auswertbaren Daten und insgesamt 251 891 Teilnehmenden. Ergebnis: Allgemeine Gesundheits-Check-ups haben wenig oder keinen Effekt auf die Gesamtsterblichkeit (Risikoverhältnis 1,00; 95-%-Konfidenzintervall 0,97–1,03; 11 Studien, 233 298 Personen, 21 535 Todesfälle, hohe Ergebnissicherheit), ebenso wenig auf die Krebssterblichkeit (1,01; 0,92–1,12) und wahrscheinlich auch nicht auf die kardiovaskuläre Sterblichkeit (1,05; 0,94–1,16). Das Fazit der Autoren lautet: allgemeine Gesundheits-Check-ups seien „unlikely to be beneficial".10
Das ist unbequem – aber es ist nicht dasselbe wie „der Check-up 35 ist nutzlos". Drei Gründe:
Erstens ist der Untersuchungsgegenstand ein anderer. Cochrane definierte Health Checks als Screening auf mehr als eine Krankheit in mehr als einem Organsystem bei Erwachsenen ohne Vorauswahl. Gezielte Einzelscreenings fallen ausdrücklich nicht darunter – und dort sieht die Evidenz anders aus. Für die Vorsorgekoloskopie etwa kommen Beobachtungs- und Interventionsstudien übereinstimmend zu einem starken präventiven Effekt auf Erkrankungs- und Sterberate.11 Genau solche Programme laufen in Deutschland neben dem Check-up.
Zweitens ist der Check-up 35 keine Laborliste. Sein Kern ist die Anamnese mit Erfassung des Risikoprofils und die risikoadaptierte Beratung über kardiovaskuläres Risiko, Nikotin, Alkohol, Ernährung, Bewegung, Belastungsfaktoren und Impfstatus – bis hin zur schriftlichen Präventionsempfehlung nach § 20 Absatz 5 SGB V (Anlage 1 Nr. 4, Teil B Abschnitt I § 3 Nr. 5).1 Das Gespräch ist die Leistung, nicht das Röhrchen.
Drittens gilt umgekehrt: Nicht alles, was der Gesetzgeber anbietet, ist bewiesen. Nach Einführung des bundesweiten Hautkrebs-Screenings ließ sich in Deutschland kein Rückgang der Melanom-Sterblichkeit nachweisen; der zunächst berichtete Rückgang in Schleswig-Holstein kehrte sich in der längeren Nachbeobachtung um.12 Das spricht nicht gegen die Teilnahme, wohl aber gegen die Erwartung, jede angebotene Untersuchung rette Leben.
Hinzu kommt ein Verteilungsproblem: In einer Auswertung von 26 555 Befragten des Robert-Koch-Instituts hatten rund die Hälfte der Erwachsenen ab 35 in den zwei Jahren zuvor einen Check-up wahrgenommen (50,8 % der Männer, 49,8 % der Frauen) – bei niedrigem Sozialstatus deutlich seltener (Odds Ratio 0,59 bei Männern, 0,63 bei Frauen).13
So nehmen Sie den Check-up in Anspruch
Sie brauchen keine Überweisung. Durchführen sollen die Untersuchung Allgemeinärztinnen und -ärzte, hausärztliche Internistinnen und Internisten sowie Ärztinnen und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung (Teil B Abschnitt I § 5).1 Mitzubringen sind die elektronische Gesundheitskarte, der Impfpass und – oft unterschätzt – die Kenntnis der Krankheiten in der eigenen Familie: Die Anamnese fragt gezielt nach familiärer Belastung durch Brust-, Darm- und schwarzen Hautkrebs.5
Es fällt keine Zuzahlung an. Abgerechnet wird über die GOP 01732, das Hepatitis-Screening als Zuschlag über die GOP 01734 und die Laborleistungen über die GOP 01865 bis 01867; die Vergütung erfolgt extrabudgetär und ohne Mengenbegrenzung.5 Kommen Sie nüchtern, sonst ist die Glucosebestimmung nicht verwertbar.
Ihren Befund verstehen – nicht nur ablesen
Ein Lipidprofil und ein Glucosewert ergeben erst zusammen mit Blutdruck, Gewicht, Rauchstatus und Familienanamnese ein Bild. Ein einzelner markierter Wert bedeutet für sich genommen wenig.
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Häufige Fragen
Ab welchem Alter und wie oft habe ich Anspruch? Einmalig zwischen dem 18. Geburtstag und dem Ende des 35. Lebensjahres, danach alle drei Jahre. Nach einer Untersuchung folgen zwei Kalenderjahre ohne Anspruch (Teil B Abschnitt I § 2).1
Welche Blutwerte sind wirklich enthalten? Gesamtcholesterin, LDL, HDL, Triglyceride und Nüchternplasmaglucose – mehr nicht. Ab 35 kommt ein Harnstreifentest hinzu, einmalig das Hepatitis-B- und -C-Screening.1
Ist ein Blutbild dabei? Nein. Weder das große noch das kleine Blutbild steht in Anlage 1. Es wird bei konkretem Anlass veranlasst und dann als Kassenleistung abgerechnet.1
Wird die Schilddrüse geprüft? Nicht laborchemisch. Der TSH-Wert ist nicht Teil des Check-ups; als Früherkennung bei Beschwerdefreien bewertet der IGeL-Monitor ihn „tendenziell negativ".8
Muss ich nüchtern kommen? Ja, wegen der Nüchternplasmaglucose. Details im Ratgeber Blutabnahme nüchtern.
Was kostet der Check-up 35? Nichts. Er ist Kassenleistung ohne Zuzahlung und wird über die GOP 01732 extrabudgetär vergütet.5 Zusatzleistungen sind IGeL und privat zu zahlen.8
Bekomme ich das Hepatitis-Screening auch außerhalb des Check-ups? Grundsätzlich ist es an die Inanspruchnahme der Gesundheitsuntersuchung gebunden. Eine Übergangsregelung gilt für Versicherte, die weniger als drei Jahre vor dem 12. Februar 2021 bereits einen Check-up hatten (Teil B Abschnitt III § 7).1
Ersetzt der Check-up die Krebsvorsorge? Nein – die Krebsfrüherkennung ist vom Geltungsbereich der Richtlinie ausdrücklich ausgenommen (Teil A § 1) und in eigenen Richtlinien geregelt.13
Lohnt sich stattdessen ein privates Komplettpaket? Die Evidenz für pauschale Gesundheits-Check-ups ist schwach,10 und der IGeL-Monitor führt kein solches Paket – es gibt dafür also nicht einmal eine unabhängige Bewertung.8
Das Wichtigste in Kürze
Der Check-up 35 ist ein präzise umschriebener Anspruch: Anamnese, Ganzkörperstatus, Impfstatus, Beratung – und aus dem Blut ausschließlich Lipidprofil und Nüchternplasmaglucose, ab 35 ergänzt um einen Harnstreifentest und einmalig um das Hepatitis-B- und -C-Screening.1 Wer mehr erwartet, wird enttäuscht; wer den Rest seiner Ansprüche kennt – Haut ab 35, Prostata ab 45, Darm ab 50, Mammographie 50–75, Bauchaorta ab 65 –, holt deutlich mehr heraus.34 Beim Einordnen der Zahlen hilft AI DiagMe, ergänzend zu Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
Quellen
Richtliniengeber, Körperschaften und Institute in Deutschland sowie wissenschaftliche Publikationen (PubMed):
</invoke>Footnotes
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Gemeinsamer Bundesausschuss – Richtlinie über die Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten (Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie), Fassung vom 19. Dezember 2019 (BAnz AT 06.03.2020 B2, in Kraft getreten am 7. März 2020), zuletzt geändert am 20. November 2020 (BAnz AT 11.02.2021 B1, in Kraft getreten am 12. Februar 2021). Herangezogen: Teil A § 1 (Rechtsgrundlage § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 und Absatz 4 in Verbindung mit § 25 Absatz 4 Satz 2 SGB V; ausdrückliche Ausnahme der Krebsfrüherkennungsuntersuchungen einschließlich der organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme); Teil B Abschnitt I § 2 (einmaliger Anspruch ab Vollendung des 18. bis zum Ende des 35. Lebensjahres, danach alle drei Jahre, keine Untersuchung in den beiden folgenden Kalenderjahren), § 3 (Anamnese, klinische Untersuchung, Laboratoriumsuntersuchungen aus Blut und Urin, Impfstatus, Beratung samt Präventionsempfehlung nach § 20 Absatz 5 SGB V, Folgerung aus den Ergebnissen) und § 5 (durchführende Arztgruppen); Anlage 1 Nr. 2 (Inhalte der klinischen Untersuchung einschließlich Fußpulsen, Karotisauskultation, Gewicht, Größe und Blutdruck), Nr. 3 „Labor" (18 bis Ende 35 nur bei entsprechendem Risikoprofil wie positiver Familienanamnese, Adipositas oder Bluthochdruck: Lipidprofil aus Gesamtcholesterin, LDL-Cholesterin, HDL-Cholesterin und Triglyceriden sowie Nüchternplasmaglucose; ab Vollendung des 35. Lebensjahres dieselben Blutwerte zuzüglich Harnstreifentest im Urin auf Eiweiß, Glucose, Erythrozyten, Leukozyten und Nitrit) und Nr. 4 (risikoadaptierte Beratung); Teil B Abschnitt II §§ 2 und 4 (einmaliges Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen für männliche Versicherte ab Vollendung des 65. Lebensjahres, auffällig ab einem Durchmesser von 2,5 cm); Teil B Abschnitt III §§ 2, 4 und 7 (je einmaliger Anspruch ab Vollendung des 35. Lebensjahres auf ein Screening auf Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Virusinfektion im Rahmen der allgemeinen Gesundheitsuntersuchung, Stufendiagnostik HBs-Ag → HBV-DNA und HCV-Antikörper → HCV-RNA aus derselben Blutentnahme, Übergangsregelung für Untersuchungen weniger als drei Jahre vor dem 12. Februar 2021). g-ba.de ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5 ↩6 ↩7 ↩8 ↩9 ↩10 ↩11 ↩12 ↩13 ↩14 ↩15 ↩16 ↩17 ↩18 ↩19 ↩20 ↩21 ↩22
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Hüppe D, Serfert Y, Cornberg M, Wedemeyer H. Deutlicher Anstieg neu diagnostizierter Hepatitis-B- und -C-Fälle in Deutschland durch das Screening. Zeitschrift für Gastroenterologie, 2025;63(1):31–38 – Aufnahme des einmaligen Hepatitis-B- und -C-Screenings in die Gesundheitsuntersuchung ab 35 Jahren zum 1. Oktober 2021; zwischen 2007 und 2021 nahmen etwa 83 % aller Versicherten mindestens einmal an einer Gesundheitsuntersuchung teil; Anstieg der Neudiagnosen 2023 gegenüber 2021 um 160 % bei Hepatitis B (22 795 Fälle) und um 121 % bei Hepatitis C (10 508 Fälle), ausgewertet über SurvStat@RKI 2.0 und Abrechnungsdaten der KBV. PubMed · DOI ↩ ↩2
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Gemeinsamer Bundesausschuss – Richtlinie über die Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsfrüherkennungs-Richtlinie/KFE-RL), Fassung vom 18. Juni 2009, zuletzt geändert am 18. Dezember 2025 (BAnz AT 11.03.2026 B4, in Kraft getreten am 12. März 2026): § 1 Absatz 2 (Zielgruppen und Altersgrenzen), § 2 (jährliches Intervall, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist), § 6 Absatz 1 (klinische Untersuchungen bei Frauen ab 20 Jahren, zusätzlich Abtasten der Brustdrüsen und regionären Lymphknoten ab 30 Jahren), § 10 Absatz 1 (Mammographie-Screening grundsätzlich alle 24 Monate, erstmalig ab 50 und frühestens 22 Monate nach der vorangegangenen Teilnahme, höchstens bis zum Alter von 75 Jahren), §§ 24 und 25 (bei Männern gezielte Anamnese, Inspektion und Palpation des äußeren Genitales, Abtasten der Prostata vom After aus und Palpation regionärer Lymphknoten – ohne PSA-Bestimmung), § 29 (Hautkrebs-Früherkennung ab dem Alter von 35 Jahren jedes zweite Jahr) und § 30 (standardisierte visuelle Ganzkörperinspektion) sowie §§ 37 bis 39 (Früherkennungsuntersuchung auf Lungenkrebs mittels Niedrigdosis-Computertomographie für Versicherte, die das 50., aber noch nicht das 76. Lebensjahr vollendet haben, mit Zigarettenkonsum nach der Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung, grundsätzlich alle 12 Monate). g-ba.de ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5 ↩6 ↩7 ↩8 ↩9
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Gemeinsamer Bundesausschuss – Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL), Fassung vom 19. Juli 2018, zuletzt geändert am 15. Mai 2025 (BAnz AT 21.07.2025 B2, in Kraft getreten am 22. Juli 2025): Besonderer Teil Darmkrebs § 3 (Anspruch für versicherte Personen ab dem Alter von 50 Jahren, Wahl zwischen einem Test auf occultes Blut im Stuhl alle zwei Jahre und einer Koloskopie; nach einer Koloskopie in den folgenden neun Kalenderjahren keine Früherkennungsmethode; höchstens zwei Früherkennungskoloskopien, wobei eine Koloskopie ab dem Alter von 65 Jahren als zweite gilt), § 4 (Einladungen mit 50, 55, 60 und 65 Jahren) und § 6 (quantitativer immunologischer Test, i-FOBT); Besonderer Teil Zervixkarzinom § 3 (Anspruch für Frauen erstmalig ab dem Alter von 20 Jahren, jährliches zytologiebasiertes Screening im Alter von 20 bis 34 Jahren, ab dem Alter von 35 Jahren alle drei Jahre kombiniertes Screening aus zytologischer Untersuchung und HPV-Test). g-ba.de ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5 ↩6
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Kassenärztliche Bundesvereinigung – Themenseite Check-up: Gesundheitsuntersuchung für Erwachsene (Aktualisierungsdatum 07.04.2025): einmaliger Anspruch zwischen 18 und 35 Jahren und ab dem 35. Geburtstag alle drei Jahre; Blutuntersuchungen unter 35 Jahren „nur bei entsprechendem Risikoprofil durchzuführen, eine Urinuntersuchung ist nicht vorgesehen"; ab 35 Jahren grundsätzlicher Anspruch auf das gesamte Lipidprofil und die Nüchternplasmaglucose zuzüglich Harnstreifentest sowie einmalig das Hepatitis-B- und -C-Screening; Darstellung des Check-ups in fünf Schritten mit Fokus der Anamnese auf familiärer Belastung durch Brust-, Darm- und schwarzen Hautkrebs; Abrechnung über die GOP 01732 (Gesundheitsuntersuchung), GOP 01734 (Zuschlag für das Hepatitis-Screening, einmalig ab dem vollendeten 35. Lebensjahr) sowie GOP 01865 bis 01867 (Eingangs- und Bestätigungsdiagnostik), Vergütung extrabudgetär und ohne Mengenbegrenzung. kbv.de ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5
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Bätz O, Petroff D, Jedrysiak K, Wolffram I, Berg T, Kramer J, Wiegand J. Successful hepatitis B and C screening in the health check-up in the German primary care setting. JHEP Reports, 2024;6(9):101122 – Auswertung des ersten Jahres nach Einführung des Screenings (Oktober 2021 bis September 2022) bei 286 192 Untersuchten aus elf ambulanten Versorgungszentren; Prävalenzen von 0,54 % für HBs-Ag, 0,79 % für Anti-HCV und 0,13 % für HCV-RNA sowie deutliche alters- und geschlechtsabhängige Zusatzeffekte gegenüber der Regelversorgung. PubMed · DOI ↩
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Kassenärztliche Bundesvereinigung – PraxisNachrichten vom 14. August 2025, Nachweis einer Hepatitis-B- oder C-Virusinfektion in der Gesundheitsuntersuchung: ursprüngliche Befristung der GOP 01865 bis Ende 2025 in der Annahme, „dass der überwiegende Anteil der Anspruchsberechtigten die Untersuchung in den ersten Jahren nach ihrer Einführung erhalten wird"; diese Annahme hat sich „bisher nicht bestätigt", weshalb der Bewertungsausschuss die Berechnungsfähigkeit um drei Jahre bis Ende 2028 verlängert und bis Ende September 2028 eine weitere Verlängerung prüfen will. kbv.de ↩
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IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes Bund – Verzeichnis IGeL A–Z (71 gelistete Einträge, darunter kein pauschales „Blutcheck"- oder „Gesundheits-Check"-Paket) mit den Bewertungen der sieben gelisteten Blutuntersuchungen: Immunglobulin-G-Bestimmung zur Diagnose einer Nahrungsmittelallergie „negativ" (archivierte Bewertung); Blutuntersuchung zur Früherkennung von Schilddrüsenfunktionsstörungen (Kosten im einfachen Satz 16,90–26,22 €), PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs (25–35 € inklusive Beratung; GKV-Leistung ist das jährliche Abtasten der Prostata ab dem Alter von 45 Jahren, der PSA-Test nur bei konkretem Krebsverdacht und zur Verlaufskontrolle) sowie Protein-C-Bestimmung zur Einschätzung des Thrombose-Risikos (26–30 €, „Thrombose-Check" mit weiteren Laborparametern 120–250 €) jeweils „tendenziell negativ"; HbA1c-Bestimmung zur Früherkennung eines Typ-2-Diabetes (12–15 €; Kassenleistung ist die Glukosebestimmung im Rahmen des Check-ups ab dem 35. Lebensjahr sowie die HbA1c-Verlaufskontrolle bei nachgewiesenem Diabetes), Früherkennungsuntersuchung auf Vitamin-D-Mangel (27–33 € je Verfahren) und Früherkennung auf Vitamin-B12-Mangel mit Vitamingabe jeweils „unklar". Ergänzend: EKG zur Früherkennung einer koronaren Herzerkrankung „tendenziell negativ" (20–75 €) und Ultraschall der Halsschlagadern zur Schlaganfallvorsorge „tendenziell negativ" (50–90 € für eine Halsseite; GKV-Leistung ist die Auskultation der Halsschlagadern ab dem 18. Lebensjahr einmalig und ab 35 Jahren alle drei Jahre). igel-monitor.de ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5 ↩6 ↩7
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IQWiG / Gesundheitsinformation.de – Welche Früherkennungsuntersuchungen bezahlt die gesetzliche Krankenkasse?: Übersicht der von der GKV getragenen Früherkennungsuntersuchungen für Erwachsene, Frauen, Männer und Kinder, darunter die allgemeine Gesundheitsuntersuchung („auch Gesundheits-Check-up oder Check-Up-35 genannt") einmalig zwischen 18 und 35 Jahren und ab 35 alle drei Jahre mit einmaligem Hepatitis-B- und -C-Test, das Hautkrebs-Screening ab 35 alle zwei Jahre, Stuhltest und Koloskopie für Männer und Frauen ab 50 Jahren, die Lungenkrebs-Früherkennung mittels Niedrigdosis-CT für starke Raucherinnen und Raucher zwischen 50 und 75 Jahren alle 12 Monate, das jährliche Chlamydien-Screening aus der Urinprobe für Frauen bis zum Ende des 25. Lebensjahres, den Pap-Test ab 20 und den Ko-Test ab 35, die Tastuntersuchung der Brust ab 30, das Mammografie-Screening zwischen 50 und 75 Jahren alle zwei Jahre, die Prostata- und Genitaluntersuchung für Männer ab 45 jährlich sowie das einmalige Bauchaorten-Screening für Männer ab 65; Hinweis, dass Früherkennungsuntersuchungen auch schaden können und die Teilnahme freiwillig ist. gesundheitsinformation.de ↩
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Krogsbøll LT, Jørgensen KJ, Gøtzsche PC. General health checks in adults for reducing morbidity and mortality from disease. Cochrane Database of Systematic Reviews, 2019;1(1):CD009009 – 17 eingeschlossene randomisierte Studien, davon 15 mit Ergebnisdaten und 251 891 Teilnehmenden; Definition der Health Checks als Screening auf mehr als eine Krankheit oder einen Risikofaktor in mehr als einem Organsystem bei nicht vorausgewählten Erwachsenen; wenig oder kein Effekt auf die Gesamtsterblichkeit (RR 1,00; 95-%-KI 0,97–1,03; 11 Studien, 233 298 Teilnehmende, 21 535 Todesfälle; hohe Ergebnissicherheit) und auf die Krebssterblichkeit (RR 1,01; 0,92–1,12), wahrscheinlich wenig oder kein Effekt auf die kardiovaskuläre Sterblichkeit (RR 1,05; 0,94–1,16); Schlussfolgerung „General health checks are unlikely to be beneficial". PubMed · DOI ↩ ↩2
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Brenner H, Sergeev D, Heisser T, Hoffmeister M. Effects of Screening Colonoscopy: Evidence From Observational and Interventional Studies. American Journal of Gastroenterology, 2026;121(3):619–627 – Übersichtsarbeit des Deutschen Krebsforschungszentrums; trotz scheinbar abweichender Ergebnisse liefern Beobachtungs- und Interventionsstudien übereinstimmend Belege für starke präventive Effekte der Vorsorgekoloskopie auf Erkrankungs- und Sterberate; auf Bevölkerungsebene können vergleichbare Effekte durch gut organisierte Programme mit höherer Teilnahmerate und weniger invasiven Tests erreicht werden. PubMed · DOI ↩
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Boniol M, Autier P, Gandini S. Melanoma mortality following skin cancer screening in Germany. BMJ Open, 2015;5(9):e008158 – Analyse der Melanom-Sterblichkeit 1995–2013 anhand von GEKID- und WHO-Daten; der in Schleswig-Holstein von 2003 bis 2008 berichtete Rückgang um 48 % kehrte sich zwischen 2009 und 2013 auf das Niveau vor Screeningbeginn zurück; während der ersten fünf Jahre des bundesweiten Programms (2008–2012) stieg die Melanom-Sterblichkeit bei Männern um 2,6 % (95-%-KI −0,1 bis 5,2) und blieb bei Frauen unverändert; kein von den Nachbarländern abweichender Trend. PubMed · DOI ↩
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Hoebel J, Richter M, Lampert T. Social status and participation in health checks in men and women in Germany: results from the German Health Update (GEDA), 2009 and 2010. Deutsches Ärzteblatt International, 2013;110(41):679–685 – Auswertung von 26 555 Befragten des Robert Koch-Instituts ab 35 Jahren mit gesetzlicher Krankenversicherung; 50,8 % der Männer und 49,8 % der Frauen hatten in den zwei Jahren vor der Befragung eine Gesundheitsuntersuchung in Anspruch genommen; niedriger Sozialstatus war mit geringerer Teilnahme verbunden (Odds Ratio 0,59; 95-%-KI 0,50–0,70 bei Männern und 0,63; 0,55–0,72 bei Frauen). PubMed · DOI
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