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Blutgruppe Vererbung: Tabelle Eltern und Kind

Eltern mit A und B können ein Kind jeder Blutgruppe bekommen, auch 0. Die vollständige Vererbungstabelle, der Rhesusfaktor und die Ausnahmen dazu.

Veröffentlicht am 16. August 202612 Min. LesezeitVerfasst vom Blood Analysis Team · Geprüft und freigegeben von Julien Priour

Die Blutgruppe wird nach einfachen Regeln vererbt: Jedes Kind erhält ein Allel von der Mutter und eines vom Vater – für das AB0-System und, davon unabhängig, für den Rhesusfaktor. Daraus ergibt sich die Vererbungstabelle – und die Tatsache, die die meisten überrascht: Ein Kind kann eine Blutgruppe haben, die keiner der beiden Eltern besitzt. Dieser Ratgeber liefert die vollständige Tabelle samt der ausgeschlossenen Kombinationen, erklärt die Genetik dahinter, zeigt die Ausnahmen, an denen jede Tabelle scheitert, und sagt klar, was die Blutgruppe zur Vaterschaft aussagt – und was dafür in Deutschland rechtlich gilt. Grundlagen: Blutgruppen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das AB0-System kennt drei Allele: A, B und 0. A und B sind kodominant, 0 ist rezessiv und bleibt neben A oder B unsichtbar.1
  • Entscheidend ist Genotyp (Allelpaar) gegen Phänotyp (Laborergebnis): Blutgruppe A kann AA oder A0 sein, B kann BB oder B0 sein – die übliche Bestimmung unterscheidet das nicht.12
  • Deshalb können Eltern mit A und B ein Kind jeder Blutgruppe bekommen – A, B, AB oder 0.1
  • Beim Rhesusfaktor ist D dominant: Zwei Rh-positive Eltern können ein Rh-negatives Kind haben; zwei Rh-negative Eltern nur Rh-negative Kinder.3
  • Bombay-Phänotyp, cis-AB, schwache Untergruppen und Chimärismus hebeln die Tabelle aus – ganz ohne Auffälligkeit in der Familie.4567
  • Die Blutgruppe kann eine Vaterschaft ausschließen, aber nie beweisen. Ein Abstammungsgutachten setzt nach § 17 GenDG die Einwilligung aller untersuchten Personen voraus.89

Wie das AB0-System vererbt wird

Gesteuert wird das AB0-System von einem einzigen Gen auf Chromosom 9, das in drei häufigen Varianten – Allelen – vorkommt: A, B und 0. Sie tragen zwei Kopien, eine von jedem Elternteil. Dieses Paar ist Ihr Genotyp; der Laborbefund zeigt Ihren Phänotyp, also die Blutgruppe, die beide Allele gemeinsam hervorbringen.1

Die Allele A und B kodieren Enzyme, die einen bestimmten Zucker an die H-Struktur auf der Oberfläche der roten Blutkörperchen anhängen. Das Allel 0 stellt kein funktionsfähiges Enzym her: Die Zelle behält ihre unveränderte H-Struktur und zeigt weder A noch B.14 Daraus folgen vier Regeln:

  • A + A oder A + 0 → Blutgruppe A
  • B + B oder B + 0 → Blutgruppe B
  • A + B → Blutgruppe AB (beide setzen sich durch: kodominant)
  • 0 + 0 → Blutgruppe 0 (rezessiv: es braucht zwei 0-Allele)

Der Knackpunkt ist das verborgene 0. Die Routinebestimmung liest nur den Phänotyp: Nach der Richtlinie Hämotherapie der Bundesärztekammer ist eine AB0-Bestimmung erst vollständig, wenn Erythrozytenmerkmale und Serumeigenschaften untersucht wurden – beides zeigt aber nur die vorhandenen Antigene, nicht das Allelpaar dahinter.2 Ein Elternteil mit Blutgruppe A kann also A0 sein und sein 0-Allel unbemerkt weitergeben. Dieser stille Überträger macht die AB0-Vererbung so oft unintuitiv. Antigene und passende Spendergruppen stehen in der Blutgruppen-Tabelle.

Die Vererbungstabelle: Eltern und Kind

AB0 und Rhesus werden getrennt vererbt, deshalb zwei Tabellen. Zuerst AB0 – die Reihenfolge der Eltern spielt keine Rolle:1

Eltern (AB0)Mögliche Blutgruppen des KindesAusgeschlossen
0 × 00A, B, AB
0 × A0, AB, AB
0 × B0, BA, AB
0 × ABA, B0, AB
A × A0, AB, AB
A × B0, A, B, AB
A × ABA, B, AB0
B × B0, BA, AB
B × ABA, B, AB0
AB × ABA, B, AB0

Drei Zeilen verdienen einen zweiten Blick. 0 × 0 ist die verlässlichste Aussage der Tabelle: Beide Eltern sind zwingend 00. A × B verblüfft am meisten – hier ist jede Blutgruppe möglich, einschließlich 0. Und bei 0 × AB kann das Kind weder die Gruppe des einen noch die des anderen Elternteils haben: Es wird A oder B, nie 0 oder AB.

So wird der Rhesusfaktor vererbt

Der Rhesusfaktor – das Merkmal D – liegt auf einem eigenen Gen und folgt dem Muster dominant/rezessiv. Rh-positiv heißt: mindestens ein funktionsfähiges D-Allel. Rh-negativ heißt: zwei nicht funktionsfähige Kopien – bei den meisten Menschen europäischer Herkunft ein fehlendes RHD-Gen.3 Weil D dominant ist, kann jemand Rh-positiv sein und trotzdem ein „verstecktes“ Rh-negatives Allel tragen:

Eltern (Rhesus)Möglicher Rhesusfaktor des Kindes
Rh-negativ × Rh-negativnur Rh-negativ
Rh-positiv × Rh-negativRh-positiv oder Rh-negativ
Rh-positiv × Rh-positivRh-positiv oder Rh-negativ

Dass zwei Rh-positive Eltern ein Rh-negatives Kind bekommen, ist also völlig normal. Umgekehrt gilt streng: Aus zwei Rh-negativen Eltern kann kein Rh-positives Kind hervorgehen. In der Praxis ist das Merkmal D komplexer als „positiv oder negativ“ – die Richtlinie Hämotherapie unterscheidet ein voll ausgeprägtes D von weak D, partial D und dem DEL-Phänotyp.2 Die Mutterschafts-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses verlangen in der Schwangerschaft deshalb eine Bestimmung mit mindestens zwei verschiedenen Testreagenzien; fällt der ergänzende indirekte Antiglobulintest positiv aus, gilt die Schwangere als RhD-positiv – etwa bei weak RhD.10 Mehr dazu in den Ratgebern Rhesusfaktor, Antikörpersuchtest und Anti-D-Prophylaxe.

Beide Systeme ergeben zusammen die Bezeichnung, die Sie kennen: „A positiv“, „0 negativ“ und so weiter. Sie entscheiden auch darüber, wer wem Blut geben kann – siehe Universalspender und Bluttransfusion.

Die Ausnahmen, an denen jede Tabelle scheitert

Die Tabelle oben beschreibt den Regelfall, kein Naturgesetz. Wer sie als Beweismittel benutzt, sollte diese Ausnahmen kennen – alle gut dokumentiert, und keine deutet auf eine Auffälligkeit in der Familie hin.

Bombay- und Para-Bombay-Phänotyp. A und B werden auf die H-Struktur aufgesetzt. Fehlt diese, weil beide Kopien des FUT1-Gens funktionslos sind (h/h), sind A- oder B-Allele zwar vorhanden, zeigen aber nichts an: Die Person erscheint im Standardtest als Blutgruppe 0 – und gibt ihr A- oder B-Allel trotzdem weiter. So bekommt ein „scheinbar 0“-Elternteil ein Kind mit Blutgruppe A. Der Bombay-Phänotyp ist sehr selten, in Teilen Südasiens etwas häufiger, und transfusionsmedizinisch heikel: Betroffene vertragen nur Blut anderer Bombay-Träger.4

cis-AB. Normalerweise sitzen A und B auf gegenüberliegenden Chromosomen, je eines von einem Elternteil. Beim seltenen cis-AB-Allel liegen beide Informationen auf demselben Chromosom und werden als eine Einheit vererbt. Ein Elternteil gibt sein „AB“ dann über ein einziges Allel weiter – so entstehen Stammbäume, die nach der Standardtabelle unmöglich aussehen, etwa ein AB-Kind von einem 0- und einem AB-Elternteil.5 Zudem typisieren automatisierte Verfahren cis-AB gelegentlich falsch.11

Schwache Untergruppen. Neben A1 und A2 gibt es schwache Varianten wie A3 oder Ax und ein schwaches B; ihre Antigenmenge kann so gering sein, dass die Serologie sie übersieht.1 Ein deutsches Fallbeispiel aus Magdeburg und Mannheim beschreibt eine ABO-Genvariante, bei der serologische und molekulare Typisierung auseinanderfielen – aufgeklärt erst durch Sequenzierung.6

Chimärismus, Stammzelltransplantation, frische Transfusion. Manche Menschen tragen zwei genetisch verschiedene Zelllinien in sich, meist nach einem Zellaustausch zwischen Zwillingen im Mutterleib. Eine Untersuchung von 2024 kommt zu dem Ergebnis, dass Chimärismus und Mosaizismus die häufigsten Ursachen natürlich auftretender AB0-Diskrepanzen sind.7 Erworben entsteht dasselbe Bild nach allogener Stammzelltransplantation: Die Richtlinie Hämotherapie schreibt vor, den Befund dann als vorläufig zu kennzeichnen und bei Bedarf molekularbiologisch zu klären;2 die GEKO-Richtlinie verlangt, eine Stammzelltransplantation bei der Probenentnahme zu dokumentieren.9 Nach einer frischen Transfusion zirkulieren fremde Erythrozyten mit. Solche Sonderfälle lösen sich oft erst mit molekularer Typisierung auf.12

Blutgruppe und Vaterschaft: was sie kann und was nicht

Viele Menschen kommen mit genau dieser Frage hierher. Die ehrliche Antwort: Die Blutgruppe kann eine Vaterschaft in bestimmten Konstellationen ausschließenbeweisen kann sie sie nie, weil Millionen Menschen dieselbe Blutgruppe haben. Und die Ausnahmen oben machen schon den Umkehrschluss brüchig: Ein „unmögliches“ Ergebnis erklärt sich weit häufiger durch ein verborgenes 0-Allel, einen Bombay- oder cis-AB-Fall, eine schwache Untergruppe oder einen Chimärismus.

Die Fachwelt hat diesen Weg deshalb verlassen. Die Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) am Robert Koch-Institut verlangt für ein Abstammungsgutachten mindestens 15 unabhängige autosomale STR-Systeme und eine kombinierte Ausschließungschance von mindestens 99,999 %; ein Ausschluss gilt ab vier Ausschlusskonstellationen als belegt, ein Wert W ≥ 99,9 % als „praktisch erwiesen“. „Klassische“ Blutgruppen-Polymorphismen nennt dieselbe Richtlinie nur noch als Spezialfall.9

Was das Gendiagnostikgesetz verlangt

In Deutschland gilt für Abstammungsuntersuchungen das Gendiagnostikgesetz (GenDG). § 17 Abs. 1 Satz 1 ist eindeutig:8

„Eine genetische Untersuchung zur Klärung der Abstammung darf nur vorgenommen werden, wenn die Person, deren genetische Probe untersucht werden soll, zuvor über die Untersuchung aufgeklärt worden ist und in die Untersuchung und die Gewinnung der dafür erforderlichen genetischen Probe eingewilligt hat.“

Über den Verweis auf § 8 GenDG muss diese Einwilligung ausdrücklich und schriftlich erteilt werden. Kann eine Person Wesen und Tragweite der Untersuchung nicht erfassen – bei einem kleinen Kind der Regelfall –, muss nach § 17 Abs. 3 ihr Vertreter aufgeklärt werden und einwilligen; das Gesetz verweist dafür auf §§ 1627 und 1821 Abs. 2 bis 4 BGB, also auf die elterliche Sorge.8 Praktisch müssen Mutter, Vater und Kind zustimmen, Letzteres vertreten durch die Sorgeberechtigten. Ein heimlicher Test ist damit nicht erlaubt. Das Bundesverfassungsgericht hat 2007 entschieden: „Es entspricht dem Grundgesetz, wenn die Gerichte die Verwertung heimlich eingeholter genetischer Abstammungsgutachten wegen Verletzung des […] Rechts des betroffenen Kindes auf informationelle Selbstbestimmung als Beweismittel ablehnen.“13

Das Gesetz zieht weitere Grenzen. Nach § 17 Abs. 1 Satz 3 und 4 dürfen nur die zur Abstammungsklärung erforderlichen Untersuchungen vorgenommen werden, „Feststellungen über andere Tatsachen dürfen nicht getroffen werden“ – ein Verstoß ist nach § 25 Abs. 1 Nr. 4 GenDG strafbar (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe; bis zu zwei Jahren gegen Entgelt oder in Bereicherungsabsicht). Wer ohne die Qualifikation nach § 17 Abs. 4 untersucht, handelt ordnungswidrig; die Geldbuße beträgt bis zu 50 000 Euro.14 Die GEKO-Richtlinie ergänzt: Alle Beteiligten müssen sich mit amtlichem Lichtbildausweis legitimieren, und es ist „nicht zulässig, dass die Probenentnahme und Identitätsfeststellung durch die zu untersuchende Person selbst oder eine ihr nahestehende oder nicht sachkundige Person durchgeführt wird“.9 Selbst entnommene Abstriche taugen also nicht als Grundlage eines Gutachtens.

Wichtig ist der legale Weg: § 1598a BGB gibt Vater, Mutter und Kind jeweils einen Anspruch darauf, dass die anderen in eine Abstammungsuntersuchung einwilligen. Wird sie verweigert, ersetzt das Familiengericht sie auf Antrag – und diese rechtskräftige Entscheidung steht der Einwilligung nach § 17 Abs. 7 GenDG gleich.158 Wer Zweifel hat, muss also nichts heimlich tun; der Weg führt über eine im Familienrecht erfahrene Rechtsberatung und, wenn nötig, über das Familiengericht.

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Woher Sie Ihre Blutgruppe kennen

Die meisten Menschen in Deutschland erfahren ihre Blutgruppe auf drei Wegen: über eine Schwangerschaft, über die Blutspende und vor einer geplanten Operation. Die Mutterschafts-Richtlinien schreiben in der Frühschwangerschaft die Bestimmung von Blutgruppe und Merkmal RhD der Mutter vor; die Befunde stehen im Mutterpass.10

Beim Kind ist das anders – was erklärt, warum so viele Erwachsene ihre Blutgruppe nicht kennen. Nach denselben Richtlinien wird nach der Geburt nur bei Kindern RhD-negativer Mütter das Merkmal RhD bestimmt; die AB0-Blutgruppe kommt aus derselben Probe nur hinzu, wenn das Kind RhD-positiv ist oder eine schwache RhD-Variante vorliegt.10 Bei allen anderen Neugeborenen wird sie nicht erhoben. Hinzu kommt: Bis zum Abschluss des dritten Lebensmonats darf die Serumgegenprobe entfallen, der Befund gilt dann als vorläufig.2 Ein früh notierter Wert ist also keine gesicherte Blutgruppe.

Vor einer Transfusion gilt eine strenge Regel: Befunde einer anderen Untersuchungsstelle – etwa aus einem Blutspenderpass – sollen zur Bestätigung dienen, dürfen aber außer im Katastrophenfall nicht allein Grundlage einer Erythrozytentransfusion sein; ein eigener Vorbefund taugt nur, wenn eine zweite Blutentnahme ihn bestätigt hat.2 Für die Blutabnahme heißt das: zwei Termine statt einem. Werte wie Bilirubin, Haptoglobin oder der G6PD-Mangel sagen dagegen nichts über die Blutgruppe aus.

Häufige Fragen

Wie wird die Blutgruppe vererbt? Man erbt ein Allel von jedem Elternteil, für AB0 (A, B, 0) und getrennt davon für den Rhesusfaktor. A und B sind kodominant, 0 ist rezessiv, Rh-positiv dominiert. Die Blutgruppe des Kindes ist die Kombination der Allele, kein Mittelwert der Eltern.1

Kann ein Kind eine andere Blutgruppe haben als beide Eltern? Ja, ohne jede Auffälligkeit. Eltern mit A und B können ein Kind mit 0 oder AB bekommen. Bei 0 × AB wird das Kind immer A oder B – also nie die Gruppe eines der beiden Eltern.1

Können zwei Eltern mit Blutgruppe 0 ein Kind mit A oder B haben? Nein: Beide sind 00 und geben nur 0 weiter. Die Ausnahme ist der sehr seltene Bombay-Phänotyp, bei dem ein Elternteil im Test als 0 erscheint, genetisch aber A oder B trägt.4

Können zwei Rhesus-positive Eltern ein Rhesus-negatives Kind bekommen? Ja – wenn beide ein „verstecktes“ Rh-negatives Allel tragen. Umgekehrt haben zwei Rh-negative Eltern nur Rh-negative Kinder.3

Beweist die Blutgruppe eine Vaterschaft? Nein. Sie kann eine Vaterschaft ausschließen, aber nie beweisen. Für eine belastbare Aussage verlangt die GEKO-Richtlinie mindestens 15 unabhängige STR-Systeme und eine Ausschließungschance von mindestens 99,999 %.9

Ist ein heimlicher Abstammungstest in Deutschland erlaubt? Nein. § 17 Abs. 1 GenDG verlangt Aufklärung und schriftliche Einwilligung jeder untersuchten Person, bei Kindern die des gesetzlichen Vertreters; Gerichte lehnen heimliche Gutachten als Beweismittel ab.813 Der legale Weg ist § 1598a BGB: Das Familiengericht kann eine verweigerte Einwilligung ersetzen.15

Warum steht meine Blutgruppe nicht im Untersuchungsheft aus der Geburtsklinik? Weil sie meist gar nicht bestimmt wurde: Nach der Geburt wird nur bei Kindern RhD-negativer Mütter das Merkmal RhD untersucht, die AB0-Gruppe nur in bestimmten Fällen.10 Sicher erfahren Sie sie über eine ärztlich veranlasste Bestimmung oder bei der Blutspende.

Zum Mitnehmen

Die Blutgruppe folgt einer einfachen Mendel-Genetik: ein Allel je Elternteil, A und B kodominant, 0 rezessiv – der Rhesusfaktor unabhängig davon dominant/rezessiv. Die Vererbungstabelle zeigt, was möglich und was ausgeschlossen ist; die härtesten Regeln lauten 0 × 0 ergibt nur 0 und zwei Rh-negative Eltern haben nur Rh-negative Kinder. Alles andere ist variabel: Eltern mit A und B können ein Kind jeder Blutgruppe bekommen. Und weil Bombay-Phänotyp, cis-AB, schwache Untergruppen und Chimärismus die Tabelle aushebeln, taugt sie nicht als Vaterschaftstest – ausschließen ja, beweisen nie. Wer Klarheit über eine Abstammung sucht, findet sie auf dem in § 17 GenDG und § 1598a BGB vorgezeichneten Weg. Beim Einordnen Ihrer Werte hilft AI DiagMe, ergänzend zu Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Quellen

Deutsche Gesetzestexte, Richtlinien und wissenschaftliche Publikationen (PubMed), die für diesen Ratgeber ausgewertet wurden:

Footnotes

  1. Storry JR, Olsson ML. The ABO blood group system revisited: a review and update. Immunohematology, 2009. PubMed 2 3 4 5 6 7 8 9

  2. Bundesärztekammer – Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie), Gesamtnovelle 2023, Abschnitte 4.4.6, 4.4.7, 4.6.1 und 4.12.1.3: Vollständigkeit der AB0-Bestimmung nur mit Erythrozytenmerkmalen und Serumeigenschaften, Entfallen der Serumgegenprobe bei Neugeborenen und Säuglingen bis zum Abschluss des dritten Lebensmonats mit Kennzeichnung als vorläufig, vorläufiger Befund und molekularbiologische Klärung nach allogener Stammzelltransplantation, Ausprägungsformen weak D, partial D und DEL, Blutgruppenbefunde fremder Untersuchungsstellen nicht allein als Transfusionsgrundlage, Bestätigung aus einer zweiten Blutentnahme. bundesaerztekammer.de 2 3 4 5 6

  3. Ramsey G. The Rh blood group system: RHD update. Immunohematology, 2025. PubMed · DOI 2 3

  4. Scharberg EA, Olsen C, Bugert P. The H blood group system. Immunohematology, 2016. PubMed 2 3 4

  5. Chun S, Choi S, Yu H, Cho D. Cis-AB, the Blood Group of Many Faces, Is a Conundrum to the Novice Eye. Ann Lab Med, 2019. PubMed · DOI 2

  6. Goebel M, Halm-Heinrich I, Parkner A, Rink G, Heim MU, Bugert P. A Novel ABO Gene Variant Leads to Discrepant Results in Forward/Reverse and Molecular Blood Grouping. Transfus Med Hemother, 2013. PubMed · DOI 2

  7. Dauber EM, Haas OA, Nebral K, Gassner C, et al. Body-wide chimerism and mosaicism are predominant causes of naturally occurring ABO discrepancies. Br J Haematol, 2024. PubMed · DOI 2

  8. Gendiagnostikgesetz (GenDG) – § 17 Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung, Absätze 1, 3, 4 und 7: Aufklärung und Einwilligung der untersuchten Person mit Verweis auf § 8 GenDG (ausdrücklich und schriftlich), Einwilligung des Vertreters bei nicht einsichtsfähigen Personen unter Anwendung der §§ 1627 und 1821 Abs. 2 bis 4 BGB, Beschränkung auf die zur Abstammungsklärung erforderlichen Untersuchungen, Qualifikationsvorbehalt und Gleichstellung einer rechtskräftigen Entscheidung nach § 1598a Abs. 2 BGB mit der Einwilligung. gesetze-im-internet.de 2 3 4 5

  9. Gendiagnostik-Kommission (GEKO) am Robert Koch-Institut – Richtlinie für die Anforderungen an die Durchführung genetischer Analysen zur Klärung der Abstammung und an die Qualifikation von ärztlichen und nichtärztlichen Sachverständigen gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 2b GenDG, in Kraft seit 26.07.2012, veröffentlicht in Bundesgesundheitsblatt 2013;56:169–175: Legitimation durch amtlichen Lichtbildausweis, Unzulässigkeit der Probenentnahme durch die zu untersuchende oder eine ihr nahestehende Person, Dokumentation einer Stammzelltransplantation, kombinierte Ausschließungschance ≥ 99,999 %, mindestens 15 unabhängige autosomale STR-Systeme, Ausschluss ab vier Ausschlusskonstellationen, W ≥ 99,9 % = „praktisch erwiesen“, klassische Blutgruppen-Polymorphismen nur noch in Spezialfällen. Volltext (Bundesgesundheitsblatt, DOI 10.1007/s00103-012-1575-3), abgerufen über das Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Leipzig. uniklinikum-leipzig.de 2 3 4 5

  10. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) – Richtlinien über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung (Mutterschafts-Richtlinien), Fassung vom 28.09.2023: Bestimmung von Blutgruppe und Merkmal RhD der Mutter mit mindestens zwei verschiedenen Testreagenzien, Einordnung von weak RhD als RhD-positiv, Antikörpersuchtest gegen die Antigene D, C, c, E, e, Kell, Fy und S, Bestimmung des Merkmals RhD beim Kind einer RhD-negativen Mutter unmittelbar nach der Geburt und der AB0-Blutgruppe des Kindes nur bei RhD-positivem Kind oder schwacher RhD-Variante, Dokumentation und Übertragung der Blutgruppenbefunde im Mutterpass. g-ba.de 2 3 4

  11. Chun S, Ryu MR, Cha SY, Seo JY, Cho D. ABO Mistyping of cis-AB Blood Group by the Automated Microplate Technique. Transfus Med Hemother, 2018. PubMed · DOI

  12. Westhoff CM. Blood group genotyping. Blood, 2019. PubMed · DOI

  13. Bundesverfassungsgericht – Urteil des Ersten Senats vom 13. Februar 2007, 1 BvR 421/05, Leitsätze: Pflicht des Gesetzgebers, ein Verfahren allein zur Feststellung der Vaterschaft bereitzustellen; „Es entspricht dem Grundgesetz, wenn die Gerichte die Verwertung heimlich eingeholter genetischer Abstammungsgutachten wegen Verletzung des von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Rechts des betroffenen Kindes auf informationelle Selbstbestimmung als Beweismittel ablehnen.“ bundesverfassungsgericht.de 2

  14. Gendiagnostikgesetz (GenDG) – § 25 Strafvorschriften (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe unter anderem bei Verstoß gegen § 17 Abs. 1 Satz 3 oder 4; bis zu zwei Jahren bei Begehung gegen Entgelt oder in Bereicherungs- bzw. Schädigungsabsicht) und § 26 Bußgeldvorschriften (Ordnungswidrigkeit unter anderem bei Verstoß gegen § 17 Abs. 4; Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro), Fassung des Artikels 23 des 2. DSAnpUG-EU vom 20.11.2019. gesetze-im-internet.de

  15. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – § 1598a Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung: Anspruch von Vater, Mutter und Kind jeweils gegen die anderen Beteiligten; das Familiengericht ersetzt auf Antrag eine nicht erteilte Einwilligung und ordnet die Duldung der Probeentnahme an; Aussetzung des Verfahrens bei erheblicher Beeinträchtigung des Kindeswohls. gesetze-im-internet.de 2

Medizinischer Hinweis. Dieser Ratgeber dient der Information und Aufklärung; er ist keine medizinische Beratung und ersetzt keinen Arztbesuch. Referenzwerte unterscheiden sich je nach Labor und Messverfahren: Nur Ihre Ärztin oder Ihr Arzt kann Ihre Befunde in Ihrem persönlichen Zusammenhang beurteilen.